Heutzutage lässt sich alles online machen, ob in den Supermarkt, zum Arzt oder in die Arbeit, seit der Corona-Krise scheint alles möglich zu sein. Besonders das Homeoffice erfreut sich einer großen Beliebtheit und wird gerade von jüngeren Menschen immer öfter in Anspruch genommen, um unabhängig von einem festen Arbeitsplatz arbeiten zu können.
Um diese jungen Menschen anzuziehen und ihre Kaufkraft und Know-how herzuholen, hat Spanien seine Steuerregeln im Dezember reformiert. Das neue Beckham-Gesetz, oder auch Gesetz der Start-Ups, wurde dahingehend ergänzt, dass nun auch Telearbeitnehmer (digitale Nomaden) und Familienangehörige die vergünstigende Steuerregelung in Anspruch nehmen können.
Natürlich müssen auch hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, so müssen die digitalen Nomaden aus der Ferne für eine Firma außerhalb Spaniens arbeiten und dürfen dabei ausschließlich IT-, Telematik- und Telekommunikationsmittel nutzen. Gerade für die heutige Generation scheint dies jedoch genau das Richtige zu sein, mehr als ein Laptop und eine stabile Internetverbindung wird nicht gebraucht und das Abenteuer kann losgehen.
Auch die Familienangehörigen müssen eine Reihe an Anforderungen erfüllen, diese gleichen jedoch zum großen Teil den Anforderungen an den Hauptbeitragszahler. Unterschiede gibt es bei der Verlegung des Wohnortes nach Spanien, so müssen die Familienangehörigen entweder mit dem Hauptbeitragszahler zusammen umziehen, oder nach diesem, aber noch innerhalb des ersten Steuerzeitraums, in welchem die Beckham-Regel angewendet wird. Außerdem darf ihr Einkommen nicht das Einkommen des Hauptbeitragszahlers überschreiten.
Klingt doch super, also auf nach Spanien! Oder?
Nun, ganz so leicht ist es dann leider doch noch nicht. Wie jede Neuerung, bringt auch das Beckham-Gesetz seine Probleme mit sich. So bleibt beispielsweise offen, wann genau die Familie umziehen sollte. Zieht der Ehepartner nämlich in den letzten 6 Monaten des ersten Steuerzeitraums nach Spanien, so gilt er nach spanischem Recht als nicht steueransässig für dieses Jahr. Somit würde der Ehepartner ein Jahr seiner Steuervergünstigung verlieren.
Das klingt nicht besonders fair. Auch gilt es zu klären, wie man die Pflicht zur Sozialversicherung handhabt. Reicht es wenn der Arbeitnehmer in seinem Heimatland sozialversichert ist? Oder muss sich seine Firma hier registrieren lassen, damit er in Spanien sozialversichert werden kann?
Da hilft momentan wohl nur warten. Wenigstens wurde das neue Modell 149 am 6.März 2023 verabschiedet, und Telearbeitnehmer sowie Familienangehörige können nun ihre Anträge einreichen.
Bleibt jedoch die Frage offen, ob das Gesetz nicht etwas überstürzt verabschiedet wurde, ohne die damit verbundenen Probleme genügend zu bedenken.
Ob das Gesetz wohl seinen Zweck erfüllt?
Da Spanien schon immer ein beliebtes Auswandererland vor allem für Deutsche, Franzosen und Italiener war, denke ich, dass diese neue Regelung durchaus das Potenzial hat noch mehr qualifizierte Leute anzuziehen, um sich hier in Spanien niederzulassen.
Barcelona, 6. April 2023
Simone Gindl