Evento: The German “Transparenzregister”- effects of the 4th directive to address the threat of money laundering – BMKE Seminario por Svenja Harms
Fecha: 26.10.2018
Lugar: Bufete Maña Krier Elvira, Barcelona, España
Svenja Harms beschäftigte sich in ihrem Vortrag mit dem im Jahr 2017 in Deutschland eingeführten Transparenzregister.
Es wurden die Hintergründe und Motive und hierbei insbesondere die 4. EU-Geldwäscherichtlinie betrachtet und anschließend die wichtigsten Voraussetzungen heraus gearbeitet.
Der zentrale Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ wurde erläutert und die verschiedenen Formen von Mitteilungs- und Angabepflichten in unterschiedlichen Konstellationen anhand von Beispielen analysiert.
Es wurden zudem auch Kritikpunkte, wie z.B. die Datenschutzproblematik und die Frage aufgeworfen, ob – rein tatsächlich – überhaupt eine Nachfrage für einen Datenzugriff von den einsichtsberechtigten Personen auf das Transparenzregister besteht.
Schließlich wurde rechtsvergleichend gegenübergestellt, inwieweit sich die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland von der in anderen EU-Mitgliedsstaaten unterscheidet. Hierbei wurde insbesondere ein Vergleich mit Spanien gezogen und festgestellt, dass dort noch Handlungsbedarf besteht.
Der Vortrag endete mit einem Ausblick auf die 5. EU-Geldwäscherichtlinie und einer angeregten Diskussions- und Fragerunde.