• C/BALMES 76, PRAL 1ª, 08007 BARCELONA +34 934 878 030 bmk@bmk.es

Sektoren

Automobilindustrie

Barcelona hat sich zu einem Referenzzentrum für die Automobilindustrie entwickelt. Es gibt viele deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen, die sich in der Stadt angesiedelt haben. Diese Mandanten benötigen Rechtsberatung in der Automobilbranche, welche zu einer unserer Hauptsektoren geworden ist. Dabei beraten wir aus verschiedenen Perspektiven. 
Verträge mit Automobilherstellern
Die letzten oder direkten Kunden unserer Mandanten sind in der Regel Automobilhersteller wie SEAT, Mercedes, AUDI, PSA, Renault oder Nissan. Die vertraglichen Beziehungen zu ihnen sind durch deren dominante Position gekennzeichnet, die sie in ihren Beziehungen zu Lieferanten ausüben. Die Verträge und Vereinbarungen, in denen unsere Beratung erforderlich ist, sind beispielsweise:
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen großer Hersteller
  • Herstellungsverträge
Die Besonderheiten dieser Verträge ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zu Ersatzteilen, Zulassungsgenehmigungen, geistigen Eigentumsrechten, Rückrufen des Versicherungsschutzes oder Strafen, die Hersteller beabsichtigen zu verhängen.
Verträge mit Zulieferern
Es gibt viele Vereinbarungen, die zwischen unseren Mandanten und Zulieferern getroffen werden müssen, wie zum Beispiel:
  • Verträge über Werkzeuge und Matrizen
  • Verträge über Leasingmaschinen
  • Verträge mit Ingenieurbüros über die Herstellung von Maschinen
  • Verträge über die Herstellung und das Drucken von Teilen
  • Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Kalibrierung von Motoren
  • Verträge über die Auslieferung an ein Konsignationslager
Vertragsbrüche oder Kündigungen von Verträgen sind zwei der Situationen, in denen eine Rechtsberatung dringend notwendig ist – vor allem, weil die in der Automobilbranche tätigen Unternehmen die Produktion nicht unterbrechen können.
Verträge mit anderen Lieferanten
Lieferanten können eingeteilt werden, in diejenigen, die direkt aus dem Automobilsektor stammen, und denjenigen, die nur für diesen Sektor tätig sind. Im Rahmen von Vertragsschlüssen mit Lieferanten, ist eine Rechtsberatung häufig erforderlich.
  • Verträge mit Lagerlogistikunternehmen, um Ware Just-in-Time zu erhalten
  • Verträge mit Land- und Seetransportunternehmen
  • Verträge mit IT-Unternehmen
  • Leasingverträge über technische Anlagen