Das Zivilrecht regelt alle privaten Beziehungen der Personen und viele juristische Vorgänge der Unternehmen und Gesellschaften. Unsere Position als Vertrauensanwälte unserer Mandanten hat diesen Bereich zu einem unserer Spezialgebiete gemacht.
TÄTIGKEITSBEREICHE
Zivilrecht
Erbfolge und Nachlass
In unserer Tätigkeit bei der Beratung in erbschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind drei Phasen hervorzuheben:
Nachlassplanung
Es geht darum, die Wünsche und den Willen des Mandanten richtig zu verstehen, um die Erbfolge so zu organisieren, dass dieser Wille nach dem Ableben respektiert wird.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Steuerperspektive, d. h. sowohl die Einschätzung der gegenwärtigen als auch der zukünftigen Situation unter Berücksichtigung der Entwicklungen in Steuerrecht, die in eine gute Planung einfließen sollten.
Vorbereitung der Nachlassdokumente
Vorbereitung von Testament, Testamentsnachträgen, von erbschaftsrechtlichen Vereinbarungen oder Vereinbarungen von Familienunternehmen zur Regelung der Nachfolge, die dem Willen des Mandanten entsprechen.
Durchführung des Willens des Erblassers, Testamentsvollstreckungen
Wir bieten umfassende Erfahrung bei der Erbringung unserer Dienstleistungen als Testamentsvollstrecker, die sich aus dem Vertrauen ergibt, das die Mandanten in uns setzen.
Nachlassplanung
Es geht darum, die Wünsche und den Willen des Mandanten richtig zu verstehen, um die Erbfolge so zu organisieren, dass dieser Wille nach dem Ableben respektiert wird.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Steuerperspektive, d. h. sowohl die Einschätzung der gegenwärtigen als auch der zukünftigen Situation unter Berücksichtigung der Entwicklungen in Steuerrecht, die in eine gute Planung einfließen sollten.
Vorbereitung der Nachlassdokumente
Vorbereitung von Testament, Testamentsnachträgen, von erbschaftsrechtlichen Vereinbarungen oder Vereinbarungen von Familienunternehmen zur Regelung der Nachfolge, die dem Willen des Mandanten entsprechen.
Durchführung des Willens des Erblassers, Testamentsvollstreckungen
Wir bieten umfassende Erfahrung bei der Erbringung unserer Dienstleistungen als Testamentsvollstrecker, die sich aus dem Vertrauen ergibt, das die Mandanten in uns setzen.
Immobilienrecht
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen des Immobiliensektors. Außerdem ergibt sich aus unserer internationalen Berufung, dass wir auch nichtresidente Mandanten, sowohl bei Kaufverträgen als auch Mietverträgen beraten können.
Wir beraten die
Mandanten, unter anderem, bei folgenden Transaktionen:
Mandanten, unter anderem, bei folgenden Transaktionen:
- Kaufverträge und Vorverträge
- Kauf, Tausch und anderen Geschäfte zur Immobilienübertragung
- Planung der Familienimmobilie
- Wohnungsmietverträge und Geschäftsmiete
Unsere genannte Beratung erfolgt bei Bedarf auf englisch, deutsch, sowie französisch und schwedisch. Unsere Mandanten schätzen die Verfügbarkeit der Dokumente zur Unterzeichnung in ihrer eigenen Sprache.
Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen
Für Stiftungen und Vereinigungen bieten wir verschiedene Dienstleistungen wie:
- Gründung von Stiftungen und Vereinigungen
- Schriftführung des Stiftungsrats
- Management der Stiftungen und gemeinnützigen Vereinigungen.