Die in Spanien drohenden Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Erklärung über ausländische Vermögensgegenstände (Formblatt 720) sind unionsrechtswidrig. So hat es der Gerichtshof der Europäischen Union gestern entschieden (Pressemitteilung Nr. 18/22 vom 27.01.2022). Zwar wurde das staatliche Interesse, Steuerhinterziehung und –umgehung zu bekämpfen, anerkannt. Jedoch steht die durch die spanischen Regelungen bewirkte Beschränkung des freien […]