„Schon wieder 720!“ werden viele im März 2016 sagen, denn seit 2013 muss jeder, der in Spanien steueransässig ist, über seine im Ausland befindlichen Vermögenswerte Auskunft geben.
720 ist die Nummer die das Formular trägt, das beim Finanzamt für die Erklärung eingereicht werden muss. Dort geben die Steueransässigen Auskunft über ihre im Ausland befindlichen Vermögenswerte in drei verschiedenen Kategorien: Geldkonten, Wertpapiere und Immobilien.
Grundsätzlich gibt es diese Erklärungspflicht ab einem Wert von 50.000 Euro. Außerdem gilt auch allgemein zu beachten, dass diese Erklärung jährlich erneuert werden muss, wenn das angegebene Vermögen im Laufe des Jahres einen Wertzuwachs von 20.000 Euro oder mehr verzeichnet hat.
Die Strafen bei Nichterfüllung dieser Pflichten sind sehr hoch. Das Gesetz sieht bei falschen oder unvollständigen Angaben eine Mindeststrafe von 10.000 Euro vor, wobei für jede einzelne falsch oder nicht gemachte Angabe, eine Strafe in Höhe von 5.000 Euro berechnet wird. Zum Beispiel wird bei einer falschdeklarierten Immobile die Strafe mit mindestens 20.000 Euro berechnet, da für jede Immobilie vier Daten angeben werden müssen: Identifikation, Ort, Erwerbszeitpunkt und Wert.
Paradoxerweise sind die Strafen bei einer nachträglichen Angabe noch „relativ mild“. Hier werden für jede verspätete Angabe 100 Euro berechnet. Die Mindeststrafe liegt hier bei 1.500 Euro. Dies gilt aber nur, wenn das Finanzamt noch nicht zur Deklarierung aufgefordert hat. Und eines dabei darf man bei all dem nicht vergessen: Nicht deklarierte Vermögenswerte im Ausland werden als nicht gerechtfertigter Vermögenszuwachs gewertet, der eine Geldstrafe von 150% mit sich bringt.
So sieht es jedenfalls das Gesetz vor. Offen blieb dabei noch, wie das Finanzamt die Regelungen durchsetzen würde. Und vor kurzem haben wir es erfahren: Strikt.
Denn seit diesem Sommer sind in der Öffentlichkeit die ersten vom Finanzamt verhängten Strafen bekannt geworden. Ein Rentner aus Granada hatte nach der in der Presse veröffentlichen Informationen zwei Fonds mit einem Wert von 340.000 Euro bei einer schweizer Bank nicht ordnungsgemäß deklariert. Die zu zahlende Strafe: Über 250.000 Euro. Darüber hinaus soll er noch Verzugszinsen und Einkommenssteuer nachzahlen, was insgesamt einen Betrag von über 430.000 Euro ergibt, weitaus mehr als der eigentliche Wert seiner Fonds.
Aber nicht nur die Höhe der Sanktionen versetzen die Experten in Aufruhr. Das spanische Steuerrecht sieht eine Verjährungsfrist der Steuerpflichten von vier Jahren vor, ab dem Zeitpunkt zu dem die Steuerschuld hätte beglichen werden müssen. Bei der Erklärung 720 verjährt jedoch die Erklärungspflicht nie, was den wesentlichen Elementen der Rechtsicherheit wiederspricht.
Die Europäische Kommission prüft zur Zeit ob sie ein Vetragsverleztungzungsverfahren gegen Spanien einleiten wird, da die Sanktionen unverhältnismäßig erscheinen und den Grundsatz der Rechtssicherheit verletzten.
720 ist ein Alptraum für viele Steuerzahler, für manche sogar ein unendlicher. Es bleibt zu hoffen, dass uns die EU-Kommission aus diesem weckt und eine vernünftige Basis geschaffen werden kann.
Martin Pech
Dr. David Elvira
Bufete Mañá-Krier-Elvira