In dem Kurzvortrag mit Gesprächsrunde von Amelie Richter ging es um das Thema Vollmachten im europäischen Rechtsverkehr.
In einem Rechstvergleich wurden spanische und deutsche Rechtsvorschriften einander gegenübergestellt. Es wurden wesentliche Unterschiede der beiden Rechtsordnungen hervorgehoben.
Die für die Wirksamkeit erforderlichen Formvorschriften wurden verglichen und die grundsätzlich erforderliche notarielle Beurkundung nach spanischem Recht hervorgehoben.
Die im deutsch-spanischen bzw internationalen Rechtsverkehr der Praxis besonders relevante Haager Apostille, welche eine Vereinfachung gegenüber der Legalisierung darstellt wurde angesprochen sowie die für die Erteilung der im jeweiligen Land zuständige Behörde.
Die Rechtsfigur der Prokura des deutschen Rechtes wurde erläutert, die eine grundsätzlich unbeschränkte und unbeschränkbare rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht im Handelsverkehr einräumt und im spanischen Recht keine direkte Entsprechung hat. Hier müsste eine so umfassend erteilte Generalvollmacht dien einzelnen Befugnisse nennen.
Grundsätzlich findet das Recht des Landes Anwendung, in welchem die Vollmacht Wirkung entfalten soll.
Des Weiteren wurden Aspekte einer Rechtswahl besprochen. Im weiteren Verlauf der Gesprächsrunde ging es um die Besprechung verschiedener praktischer Fälle im Zusammenhang mit den Vollmachten im Handelsrecht.